Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten für die Krankenversicherung

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Regelung, die jeden abhängig Beschäftigten verpflichtet, sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Diese Regelung gilt seit 1.01.2010 bis zu einem Jahresgehalt von 49.950 €. Liegt das Gehalt höher, entfällt diese gesetzliche Pflicht und die Person kann sich freiwillig krankenversichern. Darum gibt es neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Private Krankenversicherung. Deren Mitglieder liegen in der Regel über dem erwähnten Jahresgehalt von 49.950 €. In vielen Fällen sind es auch jüngere Personen. Das führt dazu, dass die Ausgaben der privaten Krankenkassen überschaubar bleiben, da jüngere Personen seltener als ältere Personen krank sind. Zum 1.1.2010 hat der Gesetzgeber für die privaten Krankenversicherungen eine Änderung eingeführt. Rund 80 % der Beiträge sind steuerlich absetzbar.

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung richten sich nicht nach der Höhe des Gehaltes, sondern nach dem gewählten Tarif. Der Versicherte hat die Möglichkeit, einen individuellen Tarif zu wählen, den er seinen Bedürfnissen anpasst. Beispielsweise kann er als junger Mensch auf Leistungen verzichten, die meist erst im Alter benötigt werden. Dadurch kann er auch die Beitragshöhe selbst bestimmen. Wird jemand, der bisher über der erwähnten Einkommensgrenze lag, arbeitslos, erhält er zunächst das Arbeitslosengeld 1. Voraussetzungen für den Bezug von diesem Arbeitslosengeld ist allerdings, dass der Betroffene zuvor mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet hat und damit Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat.

Wie hoch das Arbeitslosengeld sein wird, hängt von einigen Faktoren ab. Entscheidend ist vor allem das letzte versicherungspflichtige Arbeitsentgelt vor der Arbeitslosigkeit. Dazu kommen auch der Familienstand und die Zahl der Kinder. Auf Basis dieser Fakten berechnet die Agentur für Arbeit ein wöchentliches Arbeitslosengeld. Der Arbeitslose erhält dann für jeden Kalendertag Arbeitslosengeld, wenn er Anspruch auf volle Auszahlung hat.

Wie lange die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld bezahlt, hängt wesentlich davon ab, wie lange die Person vorher in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden hat. Je länger die Person beschäftigt war, desto länger wird sie auch Arbeitslosengeld beziehen.


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Pressekontakt

Clarissa Lewis
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